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Die mit der Beauftragung entstehenden Kosten werden in der Kanzlei Dahlenburg in der Regel nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) abgerechnet. In geeigneten Fällen oder bei Bedarf werden auch Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. 

Im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung übernimmt Rechtsanwalt Dahlenburg die Korrespondenz mit der Versicherung in der Regel als kostenfreien Service, was insoweit nicht selbstverständlich ist.

Bedürftige Mandanten haben die Möglichkeit der Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren sowie der Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfe in gerichtlichen Verfahren.